Schutz der Anzeigeerstatter

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Anzeige gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 SG., über den Schutz der Anzeigeerstatter, in der Fassung späterer Vorschriften

Verpflichtetes Subjekt

ISOTRA a.s., Bílovecká 2411/1, 746 01 Opava, Tschechische Republik, Ident.-Nr. 47679191

Rechtsvorschrift

Gesetz Nr. 171/2023 Sb., über den Schutz der Anzeigeerstatter, in der Fassung späterer Vorschriften (nachstehend nur „Gesetz“)

Anzeigeerstatter

Der Anzeigeerstatter ist eine natürliche Person, die, auch mittelbar, bei dem verpflichteten Subjekt eine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gesetzes verrichtete oder verrichtet.

Sachlicher Anwendungsbereich

Anzeige, Einreichung, die Informationen über eine mögliche rechtswidrige Handlung im Sinne des § 2 enthält, zu der es bei einer Person gekommen ist oder kommen soll, für die der Anzeigeerstatter, auch wenn mittelbar, eine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit verrichtete oder verrichtet, oder bei einer Person, mit der der Anzeigeerstatter im Zusammenhang mit der Verrichtung einer Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit in Kontakt stand oder steht.

Das verpflichtete Subjekt schließt die Entgegennahme von Anzeigen von einer Person aus, die für das verpflichtete Subjekt keine Arbeits- oder sonstige vergleichbare Tätigkeit gemäß dem § 2 Abs. 3 Buchstabe a), b), h) oder i) des Gesetzes verrichtet.

Für die Entgegennahme der Anzeigen und den Umgang damit im Rahmen des internen Anzeigesystems verantwortliche Person (nachstehend nur „zuständige Person“): Dipl.-Ing. Pavel KLUČIK

Arten der Anzeigeerstattung – nach Wahl des Anzeigeerstatters schriftlich oder mündlich:

A) Internes Anzeigesystem

  • in elektronischer Form – an die E-Mail: oznameniISOTRA@email.cz
  • in urkundlicher Form – eine solche Anzeige muss an die Adresse der Gesellschaft in einem geschlossenen, wie folgt gekennzeichneten Umschlag zugestellt werden:
    Zustelladresse:
    Ing. Pavel Klučik
    ISOTRA a.s.
    Bílovecká 2411/1
    746 01 Opava
    Tschechische Republik
    Kennzeichnung des Umschlags: „NICHT ÖFFNEN – „ANZEIGEERSTATTER“ „ZU HÄNDEN von Ing. Pavel Klučik“
  • mündlich – telefonisch oder persönlich nach telefonischer Absprache mit der betreffenden Person innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Tag, an dem der Anzeigeerstatter dies beantragt hat. Über die mündliche Anzeige wird ein Eintrag angefertigt, der den Kern der mündlichen Anzeige getreu wiedergibt.
    Die Anzeige muss verständlich und konkret sein, es muss offensichtlich sein, auf welche Handlung sie sich bezieht. Die Anzeige muss Angaben zu Vorname, Nachname und Geburtsdatum oder sonstige Angaben beinhalten, die die Identität des Anzeigeerstatters herzuleiten ermöglichen; Identifikationsdaten sind nicht erforderlich, wenn die Anzeige von einer der betroffenen Person bekannten Person erstattet wurde.

 B) Weitere Arten der Erstattung

Weitere Arten der Anzeigeerstattung sind im Gesetz Nr. 171/2023 SG. in der gültigen Fassung angeführt.